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aus dem HAUS DER REGION

Bekanntmachung: Öffentlichkeitsbeteiligung zur Windenergie startet

über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Teilregionalplans Windenergie

Im Rahmen der Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ (Teilregionalplan Windenergie) gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG BW).

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 24.01.2024 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des oben genannten Regionalplankapitels beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete.

Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, der Stadtkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Baden-Baden.

Planentwurf, Begründung und Umweltbericht liegen vom 12.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024 zur Einsichtnahme bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

  • Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe, Eingangsbereich Erdgeschoss; Mo-Fr 9-12 Uhr u. Mo-Do 14-15.30 Uhr
  • Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, Empfangsbereich im 3.OG (Servicecenter); Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr.
  • Stadt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Raum 245; Mo-Fr 8:30-12 Uhr u. 14-15:30 Uhr. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit dem Stadtplanungsamt empfohlen unter Tel. 0721/133-6142 oder E-Mail: planverfahren[at]stpla.karlsruhe.de .
  • Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Stadtplanung, Zimmer 629, Rathaus, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden; Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Mi 14-16 Uhr, Do 14-17.30 Uhr.
  • Landratsamt Rastatt, Kunden-Service-Center im EG, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt; Mo u. Do 8-16 Uhr, Di u. Fr 8-12 Uhr.

Planentwurf, Begründung und Umweltbericht können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.region-karlsruhe.de eingesehen und abgerufen werden.

Zum Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein bis spätestens 15.03.2024 schriftlich, zur Niederschrift, elektronisch unter ee[at]region-karlsruhe.de oder über die Online-Beteiligungsplattform Raumordnung online unter https://rvmo.raumordnung-online.de/ Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit.

Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes (https://www.region-karlsruhe.de/datenschutzerklaerung/) verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.

Karlsruhe, 02.02.2024

Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat
Verbandsvorsitzender

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